„Aus Rodens grauer Vorzeit“
(von Walter Schmolenzky)
Das alte Rodener Flurbuch Anno 1699
Früher war es in den Dörfern üblich, nach dem Jahrgeding (Tagung des alljährlichen Dorfgerichtes) oder bei aktuellen Grenzstreitigkeiten, eine „Bannbegehung“ im Gemeindegebiet durchzuführen. Dabei wurden die Gemarkungssteine und der richtige Verlauf der Gewannen- Flur- und Banngrenzen überprüft. Neben den Dorfältesten und einer Abordnung durch die Obrigkeit (Notar, Schultheiß) musste auch die heranwachsende Jugend an der Begehung teilnehmen. Für letztere blieb eine Bannbegehung meist in schmerzlicher Erinnerung.
Es war nämlich Brauch - so das Rodener Flurbuch aus dem Jahre 1699: „Terrier des toutes les terres arrables De Rhoden“ [1] den Heranwachsen-enden an besonders markanten Grenzpunkten eine deftige Tracht Prügel zu verabreichen oder sie mit ihren Köpfen recht unsanft gegen Grenzsteine oder Grenzbäume anzustoßen, um ihnen auf diese Weise für spätere Grenzstreitigkeiten den genauen Grenzverlauf für immer einzubläuen.
So war es damals in Roden, vor mehr als 300 Jahren, man durfte nicht zimperlich sein, vor allem wenn man jung war.
[1] nach S. Delges: „Roden im Wandel der Jahrhunderte“ 1933, S. 156, wurde das Rodener Flurbuch im Rodener Pfarrarchiv geführt bzw. aufbewahrt.